Hallo Frau Bader,
habe seit Beginn meiner Schwangerschaft ein
100%-Beschäftigungsverbot. Zählen diese Monate auch in die Berechnung des Elterngeldes mit oder werden dann die letzten 12 Monate die ich wirklich gearbeitet habe, vor dem Beschäftigungsverbot, zu Grunde gelegt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Patti
Mitglied inaktiv - 23.07.2007, 19:23
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
da es doch auf der SS beruht, gibt es keine Nachteile. Sie bekommen den vollen Lohn berechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2007
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
ich denke es zählt nicht ob du wirklich gearbeitet hast, sondern was du in den besagten letzten 12 monaten verdient hast. und da du sicher auch im BV dein normales gehalt bekommst, wird dieses auch automatisch zu grunde gelegt. alles andere wäre ja fatal
Mitglied inaktiv - 24.07.2007, 16:47