Hallo,
ich bin bis zum Mai 2006 im 1. Babyjahr.
Ich habe beim beantragen des Erziehungsgeldantrages angegeben nicht zu arbeiten. Was ist wenn ich eine neue Stelle bekomme, die ich einfach nicht absagen kann?
Geht das überhaupt?
Ich habe auch gehört, das wenn ich bei meinen jetzigen Arbeitgeber nur stundenweise arbeiten möchte (im 2. Erziehungsjahr), das er mich auf jeden Fall nehmen muss? Ist das richtig?
Vielen Dank und liebe Grüße
Frances
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 12:56
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1. Wenn Sie arbeiten kann das das ErgGeld auch später noch beeinflussen
2.WEenn Sie woanders rbeite wollen, muss der AG zustimmen
3. Wenn Sie TZ bei Ihrem AG arbeiten wollen:
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2007
Antwort auf:
Elterngeld
Bis zu 30 Stunden in der Woche darfst du während des Erziehungsurlaubes arbeiten. Allerdings wird dir dein Einkommen beim Erziehungsgeld angerechnet.
Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 13:15