Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, meine Tochter kam am 01.02.2005 zur Welt und bin jetzt wieder schwanger (ET 11.07.07) 1. Ich arbeite seit Dezember 05 auf 400€ Basis wieder bei meiner alten Firma mit. Bei Nachfrage nach Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld hat unsere Geschäftsleitung gesagt, das es das bei uns in der Firma nicht gibt und ich keinen Anspruch darauf habe. Ich weiß aber das ich darauf anspruche habe, und unsere GL auch. Auf nochmaliger nachfrage kam, wenn es mir nicht passt kann ich ja kündigen! Ich brauche dieses Job aber, wie kann ich es trotzdem von Ihnen verlangen ohne das sie mich kündigen? oder sie mich zwingen zu kündigen? Ich habe auch keinen Vertrag. 2. Im Juli bekommen wir wieder Nachwuchs, wie ist es da mit dem Elterngeld, von welchem Gehalt wird das berechnet? Habe bei unserer 1. Tochter kein Erziehungsgeld bekommen, weil mein Mann zuviel verdient hat. Wird es jetzt aus dem 400€ Job berechnet oder von meinem Gehalt davor (durchschnittlich 750€/mtl). Und wie ist es dann mit meinem 400€ Job? Ist der dann nach der Geburt weg? wenn ich keinen Vertrag habe? Wenn ich meinen 400€ Job auch nach der Geburt behalte, wievel Elterngelb bekomme ich dann? Danke für Ihre Antwort, wäre mir sehr geholfen damit. Lg. Stephie

Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 12:40



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - bei einem Beschäftigungsverbot erhält man weiter Lohnzahlungen - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - selber gesorgt werden - ein Entbindungsgeld gibt es seit 01.01.04 nicht mehr. Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom www.Bundesversicherungsamt.de!!!! - Krankenkasse: hierfür muss, über Familienversicherung oder eine andere Tätigkeit, - Sozialversicherung: wird pauschal vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2007



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei kind 2 selbstständig

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher  selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind  planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1.  Mein 1. Kind wurde im ...


Elterngeld ab April

Sehr geehrte Frau Bader,   wieder mal eine Frage von mir. :-) Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.  Heute würde überrascht mein Kaiserschnitttermine um 10 Tage nach hinten auf den 02.April verschoben. Jetzt überlegen wir was das neue Elterngeldgesetz ab 01.April für uns bedeutet. Mein Mann hat ab dem Tag der Geburt 2 Monate ...


Elterngeld Plus Bezug und Arbeitgeberwechsel

Guten Tag  Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Elterngeld zürckfordern

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Bader,    hiermit wollte ich unser( ich und meine Frau) Problem mit der Elterngeldstelle teilen, vielleicht können Sie uns helfen und Rat geben,   für meine Töchter sie ist am 20.04.2022 geboren, und ich habe vorher das Elterngeld ( Basis )für mich und für meine Frau beantragt, und ich habe de...


Bürgergeld im Anschluss an Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hatte mit Freunden letztens eine Diskussion bzgl. Bürgergeld (ist ja derzeit ein sehr aufgeheiztes Thema) und Elternzeit. Leider konnten wir hierzu keine konkreten Informationen im Internet finden und möchte nun Sie fragen. Es ist ja so, dass man nach dem Ende des Elterngeldes (wenn man es z.B für 1 Jahr genommen hat) ...


Elterngeld Antrag

Hallo, ich wollte mal fragen, was für Unterlagen man einreichen muss für den Elterngeld Antrag , wenn man derzeit in Elternzeit ist?  die alten Gehaltsabrechnungen, die bald über zwei Jahre alt sind machen keinen Sinn oder? Ich bin seit Juni 2022 in Elternzeit , davor war ich Angestellt aber seit her bin ich nur zu Hause. Über eine kurze Rückmeld...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...