Hallo, ich hatte gestern schon einmal geschrieben. Nochmal meine Frage: Wird das Mutterschutzgeld, welches die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, mit in die 12Monate hineingerechnet, die für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden? Mein erster Sohn wir im September 2 Jahre, ich gehe seit Mai wieder verkürzt Arbeiten (37,5h/Woche) und habe vor meinem Sohn voll gearbeitet. Wenn ich jetzt wieder schwanger werde, wie berechnet sich dann das Elterngeld? Würde ja nur ca. 10 Monate arbeiten und dann noch 14 Wochen Mutterschutzgeld bekommen? Danke
Mitglied inaktiv - 04.07.2006, 11:08