Hallo, ich habe bereits 2 Kinder und wir wünschen uns in einiger Zeit ein weiteres. Ab August gehe ich wieder arbeiten. Nun meine Frage: Da sich das Elterngeld ja auf das Nettogehalt bezieht würde mich interessieren, obfolgendes rechtlich machbar ist. Mein Mann arbeitet zur Zeit Vollzeit als Beamter(Steuerklasse 3). Ich hatte eigentlich vor halbtags arbeiten zu gehen(Steuerklasse 5). Falls nun mein Mann bis zur Entbindung auf 1/2 Stelle reduziert(dann mit Steurerklasse5) und ich Vollzeit(mit Steuerklasse 3) gehe habe ich ja ein weitaus höheres Nettogehalt als bei der halbtags und Steuerklassen 5 Variante und bekäme dann 67%davon. Kann mein Mann nach der Entbindung sofort wieder Vollzeit arbeiten gehen oder wirkt sich das dann negativ auf das Elterngeld aus??? Gruß Nicole
Mitglied inaktiv - 27.06.2006, 15:34