Hallo Fr. Bader, entschuldigen Sie, ich hatte die Hinweise nicht gelesen. Nun eine abgeänderte Frage (ich hoffe, sie ist allgemein gestellt): Gelten die Nettobezüge bei Teilzeitarbeit in der Elternzeit als die Grundlage für die Berechung des Elterngeldes ? Oder bekommt man ohnehin dann nur den Sockelbetrag von 300 € beim 2. Kind. Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 10.05.2006, 20:06