Guten Tag Frau Bader, zum aktuellen Zeitpunkt werde ich für mein erstes Kind (geboren Januar 2016) bis Mai 2018 EltergeldPlus beziehen. Das zweite Kind kommt Ende März/ Anfang April 2018. Da ich selbstständig bin erhalte ich keinerlei Mutterschutzleistungen. 1. Kann ich das ElterngeldPlus ab Geburt „doppelt“ also für beide Kinder beziehen und wie wird dieses dann untereinander angerechnet? (Arbeiten werde ich die ersten Monate nicht) 2. Könnte ich alternativ auch das ElterngeldPlus des 1. Kindes in Basiselterngeldmonate umwandeln? Oder geht dies nur die ersten 14. Monate? 3. Oder sogar das ElterngeldPlus für das 2. Kind erst ab Juni beantragen? Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
von Kathrin2009 am 16.02.2018, 18:07