Hallo,
wir bekommen im MAi Nachwuchs, ich bin ab 17.4. in Mutterschutz.Mein Partner möchte dann vom 1.7.- 31.8. auch die 2Monate Elternzeit nehmen. Nun ist es so, dass er Pachteinkünfte hat,also er hat Land verpachtet. Müßen wir das beim Elterngeld Antrag angeben?? Ich habe mir den Antrag angeschaut und wüßte nicht wo ich das Eintragen sollte,da alle Fragen sich auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen!!
LG,Andrea
von
Ole020304
am 27.02.2012, 12:04
Antwort auf:
Elterngeld,Frage zu Pachteinkünfte
Hallo,
Zu Grunde gelegt wird das errechnete durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das Sie in den maßgeblichen zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt haben. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit gehören Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bleiben unberücksichtigt.
Die Einnahmen werden aber auch nicht angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2012
Antwort auf:
Elterngeld,Frage zu Pachteinkünfte
Nein, musst Du nicht angeben. Wird nicht beim Elterngeld berücksichtig, und gilt auch nicht als Kürzungsgrund.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 27.02.2012, 14:56