Hallo Frau Bader,
ich bin bis September 2019 in Elternzeit und beziehe Elterngeld Plus.
Bin theoretisch ja noch bei meinem Arbeitgeber angestellt.
Kann und will die Stelle dort nicht wieder besetzen und woandes arbeiten. Meine Stelle wurde auch schon von jmd. neuen besetzt.
Hatte vor dieser SS ein Beschäftigungsverbot und werde wohl auch wieder eins erhalten.
Was passiert nun, wenn ich in dieser Elternzeit schwanger werde und das Beschäftigungsverbot erhalte bzw. nicht erhalte?
von
Mini0312
am 26.08.2018, 23:26
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind in Elternzeit Beschäftigungsverbot
Hallo,
in der EZ ist ein BV ohne Belang. Ausserdem haben sich die Gesetze geändert - ob Sie wieder ein BV bekommen, ist nicht sicher (der AG soll versuchen, Sie umzusetzen).
Sie gehen also ein Risiko ein, wenn Sie sich daraufverlassen, direkt wieder ein BV zu bekommen, obwohl Sie eigentlich nicht wieder zu dem AG hin wollen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.08.2018
Antwort auf:
Elterngeld zweites Kind in Elternzeit Beschäftigungsverbot
hi,
solange deine Elternzeit noch läuft kannst du kein BV erhalten. Dies ist ja auch gar icht nötig, da du keinen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt bist, da du ja nicht arbeitest.
Die Elternzeit kann frühestens zum neuen Mutterschutz beendet werden.
Ein BV ist ohnehin fraglich, da sich die Richtlinien sehr verschärft haben und der AG erst alles tun muss, um einen kompatiblen Ersatzarbeitsplatz zu organisieren. Den musst du dann auch annehmen.
Solltest du nach Ablauf der EZ schwanger sein und nach dem neuen Mutterschutz ein BV erhalten bekommst du deinen alten Lohn wieder.
Solltest du kei BV erhalten musst du arbeiten gehen. Oder kündigen, dann drehst du das Elterngeld betreffend Nullrunden.
floe
von
la-floe
am 27.08.2018, 08:40