Guten Tag
Mein Mann hat rückwirkend Elterngeld für den Zeitraum 25.01. Bis 24.03 beantragt und schon ausbezahlst bekommen. Man hat immer einen Monat Widerrufsrecht aber der ist schon verstrichen. Könnte ich trotzdem den Antrag zurückziehen und das Elterngeld zurück zahlen
MfG
von
rosatschka1
am 25.05.2020, 14:18
Antwort auf:
Elterngeld zurückzahlen
Hallo,
warum sollten Sie das tun?
AUsgezahlt ist im übrigen ausgezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2020
Antwort auf:
Elterngeld zurückzahlen
hatte er die monate elternzeit? warum sollte er das zurückzahlen? versteh das nicht, ist doch schon durch...
von
mellomania
am 25.05.2020, 17:13
Antwort auf:
Elterngeld zurückzahlen
Das geht nur, wenn er das Elterngeld nicht hätte bekommen dürfen (weil er bspw. voll weiter gearbeitet hat oder nicht mit dem Kind zusammenlebt).
Wenn er die Voraussetzungen aber erfüllt hat und das Geld bereits zurecht ausgezahlt wurde, kann man nichts mehr ändern.
von
Dojii
am 27.05.2020, 09:35