Guten Tag, ich bin zwar noch nicht schwanger, wir planen aber ein zweites Kind. Da ich und mein Mann - beide derzeit in Elternzeit vom 1. Kind - teilzeit arbeiten, wäre das Elterngeld für uns sehr interessant und ein großer finanzieller Vorteil. Nun meine Frage: Welches Einkommen wird bei den 67 % Elterngeld zugrunde gelegt? Z.B. das durchschnittliche Einkommen des letzten Jahres (lt. Einkommensteuererklärung)? Oder z.B. der letzte Monat vor Eintritt des Mutterschutzes? (in dem Fall könnte man ja die eigene Arbeitszeit kurzfristig hochschrauben). Können Sie mir helfen?
Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 13:34