Hallo Frau Bader.
Ich würde gerne die letzten zwei Monate meiner Elterzeit verkürzen, da ich die letzten zwei Monate kein Elterngeld mehr bekomme. Nun bin ich aber wieder schwanger und würde somit wieder ins Beschäftigungsverbot gehen. Ist das möglich?
von
Lili90
am 15.08.2018, 21:55
Antwort auf:
Elterngeld/zeit
Hallo,
Nein, das ist nicht möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.08.2018
Antwort auf:
Elterngeld/zeit
hast du elterngeld plus? dann ist das so. du beantragst zwei jahre elternzeit und erhälst aber nur 22 monate elterngeld plus. ist das richtig? du hast kein anrecht die elternzeit zu verkürzen. du kannst sie nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. bist du in reiner elternzeit? bv gibt es in reiner elternzeit nicht.
auch ob bv überhaupt (wenn du tz in ez arbeitest) wird neu entschieden. es ist völlig irrelevant, ob du schon ein bv hattest in der letzten schwangerschaft. das wird und muss jedesmal erneut geprüft werden. deinen titer könnten sich verändert haben bzw. hat der AG einen andren arbeitsplatz für dich. auch medizinische gründe, die es beim letzten bv gab, sind keinesfalls erneut zu erwarten.
von
mellomania
am 15.08.2018, 22:35
Antwort auf:
Elterngeld/zeit
Man kann die EZ nicht verkürzen, um in ein BV zu gehen. Auf keinen Fall!
von
-Talia-
am 16.08.2018, 07:44
Antwort auf:
Elterngeld/zeit
Verkürzen nicht. Du darfst aber in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Ob du dann ein BV bekommst entscheiden AG oder Arzt. Sicher ist es nicht.
von
Felica
am 16.08.2018, 09:07