Hallo. Ich habe folgendes Problem. Meine Tochter ist am 17.12.14 geboren(5,5 Wochen zu früh). Ich habe im Jahr 2013 als Tagesmutter gearbeitet. Im Jahr 2014 bin ich im März wieder angefangen zu arbeiten und das Sozialversicherungspflichtig. Habe die Tätigkeit als Tagesmutter nur nebenberuflich ausgeübt auch 2013 nur nebenberuflich denn da habe ich zeitweise auch Arbeitslosengeld bekommen. Ich habe jetzt meinen Elterngeld Bescheid bekommen und in dem wird nur die selbstständige Tätigkeit von 2013 berücksichtigt und das gesamte Jahr 2014 überhaupt nicht. Ist das denn richtig somit bekomme ich nur den Mindestsatz von 300€ obwohl ich Teilzeit gearbeitet habe von März 2014 bis Dezember 2014. Gibt es eine möglich das die 12 Monate vor der Geburt berechnet werden? ?wie kann es sein das nur die selbst nebentätigkeit gerechnet wird und mein normales Gehalt keine Beachtung hat.
von Mareike1984 am 02.03.2015, 13:17