Hallo Frau Bader,
ich befinde mich im Moment in Elternzeit und gehe nächstes Jahr im September wieder arbeiten. Vorher hab ich zu 100% gearbeitet, ich kehre zurück mit 80%. Zur Zeit erhalte ich das maximale Elterngeld und würde dies auch bei einer Berechnung von 80% Einkommen erhalten. Wenn ich nun keine 12 Monate warten will (ich habe irgendwo gelesen, dass man erst wieder ein Jahr arbeiten muss), sondern vielleicht schon nach 6 Monaten Teilzeitarbeit wieder in Mutterschutz gehen möchte (vorausgesetzt es klappt so mit der Familienplanung) - wovon berechnet sich dann das Elterngeld?
Danke und beste Grüße
von
Sonnenblümchen0480
am 08.12.2017, 00:42
Antwort auf:
Elterngeld, wenn ich nach erster Elternzeit keine vollen 12 Monate gearbeitet ha
Hallo,
andersrum.
Es werden die letzten 12 Mo. vor der Geburt genommen. Ausklammern kann man Monate mit MG u EG (bis zum 14 LM).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2017
Antwort auf:
Elterngeld, wenn ich nach erster Elternzeit keine vollen 12 Monate gearbeitet ha
Wenn du nach einem Jahr wider arbeiten gehst dann berechnet sich das Elterngeld aus den Monaten die du dann arbeiten warst plus die fehlenden Monate vor deiner letzten elternzeit. Also zum Beispiel wenn du sechs Monate arbeiten warst dann werden die andren sechs von vor deiner letzten elternzeit genommen. War bei mir nämlich auch so. War acht Monate arbeiten und die andern vier wurden von vor der letzten elternzeit herangezogen.
von
Myfairlady11
am 08.12.2017, 06:31
Antwort auf:
Elterngeld, wenn ich nach erster Elternzeit keine vollen 12 Monate gearbeitet ha
Also, theoretisch zählen wieder die letzten 12 Monate vor Beginn deiner neuen Mutterschutzfrist.
Um dich besser zu stellen, kann man hier evtl. den Monat, in dem die Schutzfrist beginnt, mit reinnehmen. Der Geburtsmonat wird generell nicht berücksichtigt.
Jetzt guckt die Elterngeldstelle, in welchen Monaten du von diesen 12 Monaten noch Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten für dein anderes/erstes Kind bekommen hast.
Diese Monate werden nun sozusagen gelöscht und durch Monate ersetzt, in denen du vor Geburt deines ersten Kindes noch "normal" gearbeitet hast (und die bei dessen Elterngeld damals berücksichtigt wurden).
Monate nur mit Elternzeit ohne Elterngeld gelten als "arbeitslos" und verringern das Elterngeld. Bei Monaten ohne Elterngeld aber mit Teilzeit wird eben das Teilzeitgehalt für die Berechnung genutzt.
Je schneller das zweite Kind kommt, umso mehr Monate kann man auf diese Weise durch alte Lohnabrechnungen ersetzen und umso höher wird das Elterngeld für das zweite Kind.
von
Dojii
am 08.12.2017, 07:34
Antwort auf:
Elterngeld, wenn ich nach erster Elternzeit keine vollen 12 Monate gearbeitet ha
Danke für eure Rückmeldungen! Das schafft ganz neue Planungsperspektiven!
von
Sonnenblümchen0480
am 08.12.2017, 18:25