Hallo Frau Bader, da ich mein zweites Kind 7 Monate nach dem Elterngeldbezug meines 1. Kindes bekommen habe, wurde zur Berechnung des Elterngeldes für das 2.Kind 7 Monate meines vollzeit Verdienstes vor meinem ersten Kind herangezogen. April-Oktober 2016 Vollverdienst (November + Dezember 2016Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis Januar 2018) Februar 2018-Juni 2018 Midijob 2 Monate Steuerklasse 4 (April und Mai 2016) 5 Monate Steuerklasse 3 (Juni -Oktober 2016) und 5 Monate Steuerklasse 5 (Februar - Juni 2018) Das Elterngeld wurde nun mit Steuerklasse 5 berechnet. Kann ich nicht darauf bestehen, dass mit Steuerklasse 3 berechnet wird?
von Doro3006 am 22.10.2018, 22:35