Liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage. Ich möchte 1 Jahr Elternzeit nehmen und dann auch die 10 Monate Elterngeld beziehen. Ich arbeite gerade als Angestellte, habe aber noch Einkünfte aus Autorenhonorarer (im Jahr ca. 50 Euro), Zinseinkünfte (etwa 400 Euro im Jahr) und Honorare durch Vorträge, die ich an einem Bildungsinstitut halte (das waren die letzten 12 Monate ca. 1000 Euro insgesamt, die ich allerdings in einer Einmalzahlung erhalte). Werden diese Einkünfte auch auf die Berechnung des Elterngeldes berechnet? Sprich, bekomme ich dann monatlich entsprechend mehr, als wenn ich nur die Einkünfte aus meiner Anstellung hätte? Und: währemd der Elternzeit erhalte ich weiterhin die Buchhonorare und würde evtl. auch wieder den ein oder anderen Vortrag halten. Wird dies dann im jeweiligen Monat aufs Elterngeld angerechnet? Bzw. muss ich das irgendwo angeben? Vielen Dank für die Antwort. Marie
von Mariechen82 am 03.02.2015, 10:25