Guten Tag ich habe folgende Frage zum Elterngeld,
ich möchte 12 Monate volles Elterngeld beantragen. Nun erhält man ja die ersten 2 Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Heißt das es gibt dann nur noch 10 Monate Elterngeld ????
Kann ich die ersten 2 Monate nicht auslassen und ab dem 3. Monat Elterngeld beantragen für volle 12 Monate ? Also 3.-14. Lebensmonat statt 1.-12 Lebensmonat ?
Sonst würden ja 2 Monate verloren gehen
Danke für Ihre Antwort
von
Babek1980
am 25.10.2019, 10:10
Antwort auf:
Elterngeld vs Mutteschaftsgeld
Hallo,
richtig, die Monate gehen verloren. Das kann man auch nicht anders beantragen (was dann ja jeder machen würde).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2019
Antwort auf:
Elterngeld vs Mutteschaftsgeld
Nein das geht nicht.
Es ist gesetzlich geregelt, dass du Monate, in denen du mutterschaftsgeldrechtliche Leistungen beziehst, als Basiselterngeld beantragen musst.
Du hast also tatsächlich nur 10 Monate, über die du frei verfügen darfst.
von
Dojii
am 25.10.2019, 11:24