Hallo,
ich hatte in der 1 Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Jetzt planen wir ein 2. Baby. Wenn die Elternzeit um ist, beginnt dann sofort das Beschäftigungsverbot, auch wenn ich nicht wieder arbeiten war und wieder schwanger bin? Die Erkrankung besteht immer noch. Oder kann mein Chef sich weigern?
MFG Isabel
Mitglied inaktiv - 23.01.2011, 21:48
Antwort auf:
Elterngeld und -zeit/Beschäftigungsverbot
Hallo,
wieso bekommen Sie bei einer Erkrankung ein BV? Da müsste eine Krankschreibung erfolgen. BV bedeutet, dass es an der Arbeitsstelle liegt (zB Chemiefabrik). Wenn die Krankheit weiter besteht, müsste der Arzt entscheiden, ob er Sie wieder krankschreibt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2011
Antwort auf:
Elterngeld und -zeit/Beschäftigungsverbot
Kommt auf das Beschäftigungsverbot an!
Wenn du zB mit gefährlichen Stoffen arbeitest, mit denen man als Schwangere nicht arbeiten darf, dann greift es sofort.
Würde ja dann keinen Sinn, wenn man zB 1 Woche wieder mit den Stoffen hantieren müsse, bevor das BV wieder greift, gell!
Wenn das BV damals aber aufgrund eines fehlenden Impfschutzes galt und du dich mittlerweile hast impfen lassen, dann ist ein BV ja nicht nötig.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 08:24