Hallo zusammen,
meine Frau ist gerade schwanger geworden. Derzeit sind wir beide berufstätig und haben Steuerklasse IV. Wenn wir nun nach der Geburts im nächsten Jahr Elterngeld beantragen werden ja die letzten 12 Gehälter zugrunde gelegt. Habe ich dann die Möglichkeit nach der Antragsstellung in Steuerklasse III zu wechseln????
Oder noch schlimmer, wenn meine Frau jetzt umgehend in III und ich in V wechseln würde. Könnte ich dann nach der Geburt in III wechseln????
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 10:35
Antwort auf:
Elterngeld und wechsel der Steuerklasse
Hallo,
bitte im Steuerberaterforum fragen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2008
Antwort auf:
Elterngeld und wechsel der Steuerklasse
Hallo,
Steuerklassenwechsel sind möglich und auch zulässig, sofern kein Mißbrauch vorliegt.
Deine Frau kann jetzt nur in Stkl. 3 wechseln, wenn sie z.Zt. tatsächlich das höhere Gehalt hat - hat sie das, sollte sie das auch tun, wenn sie die überwiegenden Monate Elterngeld beziehen will.
Nach der Geburt kannst du in die Stkl. 3 Wechseln, wenn dein Gehalt dann höher ist als das deiner Frau - kein Problem.
Gruß, speedy
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 11:44
Antwort auf:
Elterngeld und wechsel der Steuerklasse
Das hört sich gut an.
Vielen Dank für die Info.
Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 13:06