Hallo Frau Bader, mein Kind wird am 25.12. 1 Jahr alt und ich erhalte Elterngeld aufgrund meiner Vollbeschäftigung aus dem Jahr vor der Geburt. Mein 2. Kind wird voraussichtlich im August 2018 geboren werden. Während des Bezuges von Elterngeld bin ich weiterhin auf 150,00€ bei meinem Arbeitgeber arbeiten gegangen (inkl. Abzug beim Elterngeld). Ab wann kann ich meinem Arbeitgeber mehr Stunden arbeiten gehen ohne Abzug vom Elterngeld? Ich bekomme im Januar 2018 das letzte mal Elterngeld ausgezahlt, weil mein Mann auch 2 Monate Elterngeld bezogen hat. Kann ich trotzdem im Januar wieder mehr Stunden arbeiten gehen ohne das mir das Elterngeld reduziert wird? Wenn ich nun im Juli 2018 den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei meinem Arbeitgeber beantragen will, wie muss ich das tun? Werden bei der Berechnung für das Elterngeld für das 2. Kind die 150,00€ Minijob (während des Bezuges von Elterngeld) mit angerechnet? Oder wird das Elterngeld in meinem Fall folgendermaßen berechnet: Januar - Juni 2018 der Verdinest der Monate Juli und August werden nicht berechnet, da Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Mai - Oktober 2016 (Verdienst vor Geburt des 1. Kindes) Mein Arbeitgeber möchte auch gerne wissen, wieviele Stunden ich arbeiten gehen möchte. Da ich sowohl die Möglichkeit eines 450€ Jobs hätte, als auch die Möglichkeit auf 850,00€ arbeiten zu gehen, möchte ich gerne das tun, was Elterngeldtechnisch am besten wäre. Die Betreuung ist kein Problem, da ich von zu Hause aus arbeiten kann, aber ich möchte nicht mehr arbeiten, wenn ich am Ende weniger Elterngeld erhalte. Liebe Grüße
von Doro3006 am 18.12.2017, 12:21