Frage: Elterngeld und befristeter Vertrag

Hallo Frau Bader, mein Vertag endet am 31.12.16. davor war ich 2,5 Jahre immer mit befristeten Verträgen angestellt. Unsere Kleine wurde am 25.05.16 geboren. Ich bin gesetzlich krankenversichert, mein Mann privat. In der Elterngeldstelle hat man mir geraten, ab dem 25.05.16-24.08.16 Basiselterngeld zu beantragen, und dann ab dem 25.08.16-24.02.18 Elterngeld Plus. So wäre ich bis dahin weiterhin gesetzlich versichert. Stimmt das? Eigentlich wäre ich gern die vollen 2 Jahre mit der Kleinen zu Hause, aber das geht wohl nicht wegen des Mutterschaftsgeldes? Also bis zum 24.05.2018 inclusive Krankenversicherung? Mein Arbeitgeber will mich dann wahrscheinlich wieder einstellen. Wenn dies zum 01.03.18 erfolgen würde, müsste ich mich dann für die fehlenden Tage im Februar krankenversichern, oder rückwirkend für den ganzen Monat? Könnte ich im Fall einer Neuanstellung noch das dritte Jahr Elternzeit nehmen, wenn ich nur 12h /Woche arbeite? Bringt das für die Rente Vorteile? Muss ich mich beim Arbeitsamt freistellen lassen, wenn ich kein ALG beziehen will? Vielen Dank und mit besten Grüßen, Sandra

von Junipergreen am 15.06.2016, 13:23



Antwort auf: Elterngeld und befristeter Vertrag

Du kannst von Amfang an ElterngeldPlus wählen, bis auf die Mutterschutzmonate. Sobald Du Kinderbetreuung hast und nachweisen kannst und mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst, dann kannst Du auch ALG1 beantragen danach. Dann wäre die Krankenversicherung wieder frei. Ich würde dennoch den AG bitten den Vertrag zu entfristen. Er hat ja kein Risiko wenn er Dich danach eh wieder anstellen will. Mehr als nein sagen kann er nicht. Für die Rente bringt es keine Vorteile das 3 Jahr zu nehmen, Du bekommst pauschal 3 Jahre angerechnet bei der Rente für jedes Kind.

von Sternenschnuppe am 15.06.2016, 13:47



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