Hallo Frau Bader, meine Frage ist, ich habe mein Elterngeld(Tochter geb.30.1.)auf zwei Jahre getreckt, nun will ich in meinem Betrieb das zweite Babyjahr pauschal arbeiten gehen (ca 10 Std./Woche) wird mir dann das Elterngeld das zweite Jahr gestrichen oder wird es neu berechnet oder darf ich mir einen gewissen Betrag dazu verdienen? vielen dank Grüe aus Dresden
Mitglied inaktiv - 22.11.2007, 12:53