Liebe Frau Bader, mein Mann ist einem aus einer früheren Ehe stammenden und minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig (nach Düsseldorfer Tabelle). Da wir nun ein Kind erwarten und mein Mann zwei Monate Elterngeld beantragen möchte, stellt sich für uns die folgende Frage: Kann mein Mann den Kindesunterhalt für das aus der vorherigen Ehe stammende Kind für die beiden Monate, in denen er Elterngeld bekommt, kürzen, da er ja dann nur noch 67 % des Einkommens zur Verfügung hat (so dass die 67 % dann als Bemessungsgrundlage für die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden)? Viele Grüße meve
Mitglied inaktiv - 17.01.2010, 15:11