wahrscheinlich werde ich nach der Geburt während des Mutterschutzes in ein anderes Bundesland umziehen. Muss ich beim Elterngeldantrag etwas bedenken? Meine irgendwie gelesen zu haben, dass ich dann direkt den Antrag des anderen Bundeslandes (sind sie nicht letztenendes gleich?!?) nehmen muss. Danke für die Antworten!
Mitglied inaktiv - 04.02.2010, 14:39