Ich bekomme nun mein erstes Kind und bin Beamtin im Schichtdienst, habe mich auch im Internet über Broschüren versucht zu informieren. Wenn ich das 1 Jahr Eltenzeit beanspruche und hierfür das 1 Jahr Elterngeld in Form der 67%-Regelung, möchte aber zB. zusätzlich Teilzeit arbeiten (10-20 Stunden i.d.Woche), bekomme ich das Geld für die Teilzeit zusätzlich zum Elterngeld oder wie verhält sich dies?
von
1skling
am 14.06.2011, 21:48
Antwort auf:
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Hallo,
ja, aber das Gehalt wird auf das EG angerechnet.
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
Elterngeld und Teilzeitarbeit
Nein, nicht zusätzlich.
Elterngeld "ersetzt" den Einkommensverlust.
Arbeitest du Teilzeit, ist dein "Verlust" ja nicht mehr so groß, also dein Elterngeld kleiner.
Bsp:
Du hast 1000 Euro verdient, machst Elternzeit (komplett), dann ist dein Verlust 1000 Euro. Davon bekommst du ca 67% Elterngeld, ca 670 Euro.
Arbeitest du im 1. Jahr während der Elternzeit und bekommst dafür 550 Euro Lohn, dann beträgt dein "Verlust" nur noch 450 Euro (1000 Normallohn minus 550 Teilzeitlohn). Dann bekommst du die 67% von 450 Euro.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.06.2011, 09:12