Frage: Elterngeld und Teilzeitarbeit

Ich bekomme nun mein erstes Kind und bin Beamtin im Schichtdienst, habe mich auch im Internet über Broschüren versucht zu informieren. Wenn ich das 1 Jahr Eltenzeit beanspruche und hierfür das 1 Jahr Elterngeld in Form der 67%-Regelung, möchte aber zB. zusätzlich Teilzeit arbeiten (10-20 Stunden i.d.Woche), bekomme ich das Geld für die Teilzeit zusätzlich zum Elterngeld oder wie verhält sich dies?

von 1skling am 14.06.2011, 21:48



Antwort auf: Elterngeld und Teilzeitarbeit

Hallo, ja, aber das Gehalt wird auf das EG angerechnet. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.06.2011



Antwort auf: Elterngeld und Teilzeitarbeit

Nein, nicht zusätzlich. Elterngeld "ersetzt" den Einkommensverlust. Arbeitest du Teilzeit, ist dein "Verlust" ja nicht mehr so groß, also dein Elterngeld kleiner. Bsp: Du hast 1000 Euro verdient, machst Elternzeit (komplett), dann ist dein Verlust 1000 Euro. Davon bekommst du ca 67% Elterngeld, ca 670 Euro. Arbeitest du im 1. Jahr während der Elternzeit und bekommst dafür 550 Euro Lohn, dann beträgt dein "Verlust" nur noch 450 Euro (1000 Normallohn minus 550 Teilzeitlohn). Dann bekommst du die 67% von 450 Euro. Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.06.2011, 09:12



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