Sehr geehrte Frau Bader, ich habe in meiner Elternzeit die Möglichkeit freiberuflich zu arbeiten und die Honorare erst nach Ablauf des Elterngeldbezuges einzufordern. Kurz: ich arbeite jetzt, stelle die Rechnung erst nachdem das Elterngeld ausgelaufen ist. Der Zufluss erfolgt also frühestens 4 Monate nach Ablauf. Handelt es sich hierbei um Sozialbetrug oder ist dies eine legale Möglichkeit, da ja in Deutschland das Zuflussprinzip gilt. Da ich bisher nur gehört habe, dass dies vollkommen legal ist, möchte ich dennoch eine belastbare Auskunft, um Sozialbetrug zu vermeiden. Herzlichen Dank und freundliche Grüße, yellowdreams
von yellowdreams am 12.06.2013, 13:23