Liebe Frau Bader, Ich und mein Mann erwarten im Juli unser erstes Baby. Kurz zu unserer Situation: wir sind verheiratet, mein Mann arbeitet als Elektro-Ingenieur und ich bin kurz vor der Entbindung mit meinem Studium fertig und bleibe dann ein Jahr mit dem Baby zu hause. Dabei will ich weiter keine Unterstützung für Arbeitslose, sondern nur das Elterngeld, Kindergeld und das Gehalt meines Mannes sind ausreichend. Jetzt ergeben sich einige Fragen: 1. Können mein Mann und ich trotzdem 14 Monate in Anspruch nehmen, obwohl ich vorher Studentin war und nicht erwerbstätig? 2. Mein Mann würde gerne die ersten 2 Monate gemeinsam zu hause bleiben. Wie lauft das da ab? Muss er erst einen Antrag an den Arbeitgeber stellen und dann nach der Geburt bei der Elterngeldstelle nochmal? Und ein baby kommt ja selten pünktlich. Bleibt er dann einfach ab dem Tag der geburt zu hause und geht nicht mehr zur arbeit dann oder zählt der errechnete Termin als Tag, ab dem er zu hause bleibt? Denn er kann ja nicht einfach von heut auf morgen nicht mehr zur arbeit erscheinen. 3. Wann müssen wir wo welche Anträge für das Elterngeld abgeben? Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen aber alles was mit Ämtern und Geldern zu tun hat, ist ziemlich kompliziert. Viele Grüße Sarah
von sz099 am 06.02.2015, 10:10