Hallo, ich bin bei der Berechnung des Elterngeld mit Nebengewerbe auf folgendes gestoßen, dass nicht die letzten 12 Monate sondern das letzte Wirtschaftsjahr zur Grundlage herangezogen wird. Nun mein Problem: ich bin das ganze letzte Jahr 32 Std / Woche arbeiten gegangen und mit meinem Nebengewerbe habe ich für das Jahr 2014 einen Verlust von 2000 EUR gefahren. Ab diesem Jahr gehe ich wieder 40 Std / Woche und habe zusätzlich eine Gehaltserhöhung bekommen. Somit würde ich einen großen Verlust in Sachen des Elterngelds fahren. Stimmt es, dass man auch bei Verlust des Nebengewerbes das Wirtschaftsjahr nimmt und nicht die letzten 12 Monate? Kann man da eventuell mit einem Widerspruch dagegen vorgehen?
von anja_h_1984 am 19.08.2015, 15:28