Hallo Frau Bader, Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ( seit 1,5 Jahren) ich übe dieses Nebengewerbe (Fotografie) nur unregelmäßig aus, also keine festen Wochenstunden und auch kein festes Einkommen (eben je nach Auftragslage 1-2 Aufträge pro Monat, manchmal auch keine). ich beabsichtige das Nebengewerbe so schnell wie möglich abzumelden, da ich zumindest im nächsten Jahr nichts in die Richtung machen werde, um ganz für mein Baby da zu sein. Nun stellt sich mir die Frage OB und WIE ich diese Nebentätigkeit im Antrag auf Elterngeld angeben muss. Ich habe KEINE Gewinne erzielt, und somit auch KEINE Steuern gezahlt (Gewerbe ist beim Finanzamt angemeldet) udn würde auch KEINE Ansprüche auf Elterngeld für dieses Nebengewerbe bzw Einkünfte aus diesem (die es ja nicht gibt) stellen wollen. Muss ich es trotzdem im Antrag angeben? ich danke ihnen für die Auskunft LG Mone mit Stumpi im Bauch (39.SSW)
von Stumpi am 14.09.2013, 22:44