Frage: Elterngeld und Nebengewerbe?

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ( seit 1,5 Jahren) ich übe dieses Nebengewerbe (Fotografie) nur unregelmäßig aus, also keine festen Wochenstunden und auch kein festes Einkommen (eben je nach Auftragslage 1-2 Aufträge pro Monat, manchmal auch keine). ich beabsichtige das Nebengewerbe so schnell wie möglich abzumelden, da ich zumindest im nächsten Jahr nichts in die Richtung machen werde, um ganz für mein Baby da zu sein. Nun stellt sich mir die Frage OB und WIE ich diese Nebentätigkeit im Antrag auf Elterngeld angeben muss. Ich habe KEINE Gewinne erzielt, und somit auch KEINE Steuern gezahlt (Gewerbe ist beim Finanzamt angemeldet) udn würde auch KEINE Ansprüche auf Elterngeld für dieses Nebengewerbe bzw Einkünfte aus diesem (die es ja nicht gibt) stellen wollen. Muss ich es trotzdem im Antrag angeben? ich danke ihnen für die Auskunft LG Mone mit Stumpi im Bauch (39.SSW)

von Stumpi am 14.09.2013, 22:44



Antwort auf: Elterngeld und Nebengewerbe?

Hallo, nein. Aber es bringt Ihnen doch mehr EG (Gewinn des letzten Abrechnungsjahres) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2013



Antwort auf: Elterngeld und Nebengewerbe?

Hallo Frau Bader... Das würde es wenn ich Gewinne erzielt hätte, aber da ich Plus/Minus Null rausgehe (eher sogar einen kleinen Verlust habe) bringt es mir also nicht wirklich was... Ich würde es daher am liebsten garnicht mit angeben, weil es die Antragsstellung doch wesentlich vereinfacht. Ich möchte nur ausschließen das ich dadurch rechtliche Probleme bekommen könnte, wenn ich es eben NICHT angebe. Kann ich also im Antrag einfach angeben das es KEINE Einkünfte aus gewerblicher/selbstständiger Arbeit gab?

von Stumpi am 17.09.2013, 05:22



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