Frage: Elterngeld und Nebengewerbe

Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan noch in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Möchte mich aber als Kosmetikberaterin(1x wöchentlich eine Vorführung- ähnlich Tupper) versuchen, welches ich nach 6 Monaten als Nebengewerbe anmelden möchte. 1. Muss ich jetzt meinem Arbeitgeber schon Bescheid geben 2. Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld, obwohl es anfangs plus/minus Null läuft 3. wann kann der Arbeitgeber ablehnen? Danke schön lg annalena

Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 19:06



Antwort auf: Elterngeld und Nebengewerbe

Hallo, 1. Wenn Sie da in irgendeiner Weise tätig sind, muss er zustimmen 2.Wenn 0 dann nicht 3. Wenn eine betriebliche Gefahr droht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2010



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