Hallo Frau Bader, ich befinde mich momentan noch in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Möchte mich aber als Kosmetikberaterin(1x wöchentlich eine Vorführung- ähnlich Tupper) versuchen, welches ich nach 6 Monaten als Nebengewerbe anmelden möchte. 1. Muss ich jetzt meinem Arbeitgeber schon Bescheid geben 2. Hat das Auswirkungen auf das Elterngeld, obwohl es anfangs plus/minus Null läuft 3. wann kann der Arbeitgeber ablehnen? Danke schön lg annalena
Mitglied inaktiv - 26.05.2010, 19:06