Hallo Ich hab eine kurze Frage. Ich habe seit Anfang meiner Schwangerschaft vom AG ein Beschäftigungsverbot bekommen. Auf der Abrechnung steht Mutterschutzlohn. Bekomme allerdings volles Gehalt. Meine Frage ist nun, ob sich das negativ auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt da ich nicht weiss ob das zu den genannten Lohnersatzleistungen wie z.b. das Kurzarbeitergeld zählt. Vielen Dank LG Carmen
von Carmy1983 am 15.02.2018, 21:56