Hallo
Ich war bis zur Geburt meines Sohnes 25.09.05 voll berufstätig. Danach habe ich 3 Jahre Elternzeit genommen. Seit dieser zeit Arbeite ich für eine andere Firma auf 400€ Basis. Nun erwarten wir am 20.02.09 unser zweites Kind. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mich die zeit zwischen Ende der alten Elternzeit bis zum Geburtstermin unentgeltlich Beurlaubt. Danach beginnt für mich die neue Elternzeit.
Ich würde jetzt gerne wissen ob ich Mutterschaftsgeld u. Eltern Geld bekomme und wer nun für mich zuständig ist.
Mitglied inaktiv - 23.11.2008, 18:38
Antwort auf:
Elterngeld und Mutterschaftsgeld
Hallo,
wenn Sie beurlaubt waren und noch sind, bekommen Sie vom alten AG kein MG. Vom neuen bei einem 400 er auch nicht, nur die Einmalzahlung bei www.mutterschaftsgeld.de
EG bekommen Sie, am besten rechnen Sie sich die Höhe mal bei www.bmfsfj.de aus
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2008
Antwort auf:
Elterngeld und Mutterschaftsgeld
Danke
Mir ist das mit dem EG aber noch etwas unklar. Muss ich beim berechnen des EG bis Ende der Elternzeit, altes Gehalt dann die Monate bis zum Geburtstermin 400€ angeben?
Mitglied inaktiv - 24.11.2008, 19:36