Elterngeld und Mutterschaftsgeld zweites Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Mutterschaftsgeld zweites Kind

Hallo Frau Bader. Ich bin aktuell mit dem zweiten Kind schwanger. Wenn dieses zur Welt kommt, werden die Kinder einen Altersunterschied von 15 Monaten haben. Geplant ist, dass ich nach der Elternzeit von Kind 1 (1 Jahr)wieder 2 Tage arbeiten gehe. Nun meine Fragen: 1.) Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich beim zweiten Kind?  2.) Wie berechnet sich nun das Elterngeld? Wird es evtl nahezu gleich hoch sein, wie beim ersten Kind? Ich habe im Internet gelesen, dass es sinnvoll sein kann die Elternzeit bis zum Anfang des neuen Mutterschutzes zu verlängern bzw dann auch das Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen? Stimmt das und wie würde sich das finanziell auf das Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken? Was würden Sie raten, damit kein finanzieller Nachteil entsteht? Vielen lieben Dank

von Sonnenschein173 am 06.11.2019, 08:22



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsgeld zweites Kind

Hallo, eine Verlängerung ohne Arbeit bedeutet ja, Sie haben keinen Lohn, der ins EG einfließt - auf der anderen Seite würden Sie ja eh nicht lange arbeiten, der Unterschied wird nicht so groß sein. Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. In Ihrem Fall eben das MG aus dem VZ-Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Wenn das EG vom 1. Kind also bis zum 14 LM ausgezahlt wird und der Abstand zwischen den Kindern 15 Monate ist, bekommen Sie wegen dem Mutterschutz das gleiche EG wie bei Kind 1 Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2019



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsgeld zweites Kind

EZ verlängern kannst du versuchen, wenn der AG mitspielt. Den da du scheinbar weniger wie 2 Jahre EZ eingereicht hattest, muss der AG der Verlängerung nicht zustimmen. Man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Verstehe ich das richtig das du nur ein Jahr EZ eingereicht hattest und danach den VZ-Job kündigen wolltest um dann in TZ zu wechseln? Weil besser wäre es gewesen in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten, schon wegen Kündigungsschutz und weil der VZ-Vertrag dann weiterhin ruht und nicht weg ist. Davon ab wäre dann das Mutterschutzgeld höher. Den du bekommst das Mutterschutzgeld nach dem aktuell gültigen Vertrag. heißt, hast du eigentlich einen VZ-Vertrag der nur wegen EZ ruht - egal ob du in der EZ arbeitest oder nicht - dann kannst du die laufende EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden. Damit lebt der VZ-Vertrag an dem tag auf wo der Mutterschutz beginnt und du bekommst das VZ-Mutterschaftsgeld. Hast du aber mit dem AG vereinbart das dein VZ-Vertrag dauerhaft in TZ nach der EZ geändert wird, dann erlischt der VZ-Vertrag komplett, und Mutterschaftsgeld gibt es anhand TZ. Das abzuklären wäre also extrem wichtig!!! EG wird etwas geringer werden. Ich gehe mal davon aus das du Basis-EG hast für Kind 1, kein EG Plus. Grundsätzlich werden für das nächste Kind auch wieder die 12 Monate vor Geburt des 2ten Kindes herangezogen und genau wie beim ersten Kind werden die Monate in denen du Mutterschaftsgeld bezogen hast wieder ausgeklammert. Zusätzlich aber bei Basis-EG noch 12 Monate EG und bei EG Plus bis zu 14 Monate. Alle Monate darüber hinaus würden eben entweder mit 0 € gewertet werden, wenn man gar nicht arbeitet oder wie in deinem Falle dann mit dem TZ-Gehalt. Je nachdem wie bei dir das Timing ist hättest du also bei Basis-EG 1-3 Monate mit TZ-Gehalt. Das ganze könntest du auf i, Idealfall 0 Monate bringen wenn du noch soviel Zeit bis Ende EG hast das du die letzten beiden Monate Basis-EG in EG Plus ändern kannst. Dazu würde ich dir vor allen dann raten wenn du deinen AG davon überzeugt bekommst nicht den VZ-Vertrag in TZ- zu kündigen sondern du deine EZ bis zum neuen Mutterschutz verlängert bekommst. Dein AG wird auch kaum Interesse haben dich hochschwanger für die paar Wochen zu beschäftigen. Allerdings muss er der Änderungskündigung nicht widersprechen wenn ihr das schon fest vereinbart habt. Den so muss er ja weniger Mutterschaftsgeld zahlen.

von Felica am 06.11.2019, 09:12



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