Elterngeld und Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind innerhalb 1 Jahres

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind innerhalb 1 Jahres

Hallo! Meine erste Tochter kam am 22.07.2008 zur Welt. Seit dem bekomme ich Elterngeld als alleinerziehende Mutter ( mit alleinigem Sorgerecht) für 14 Monate. Kurz nach der geburt wurde ich wieder schwanger, allerdings von einem anderen Mann, welcher mein jetziger Lebenspartner ist. Der Geburtstermin ist vorraussichtlich der 08.08.2009. Bei diesem kind möchte ich dann das Elterngeld auf 2 Jahre strecken. Wie ist das aber dann eigentlich? Die Kinder sind ein knappes Jahr auseinander. Bekomme ich erst Mutterschaftsgeld ( welches wieder der Arbeitgeber und die Krankenkasse bezahlen), woraufhin das Elterngeld wegfällt oder läuft das erste Elterngeld normal weiter und das Mutterschaftsgeld fällt weg?? Bekomme ich dann noch überhaupt fürs erste Kind Geld für die vollen 14 Monate, oder wird dies automatisch gekürzt und geht in das Elterngeld vom zweiten Kind über?? Bekomme ich dann eigentlich beim zweiten Kind weniger Geld in der Elternzeit mit Ausnahme, dass es ja dann sowieso halbiert wird, weil ich es ja auf 2 Jahre strecken will? ich muss dazusagen, dass ich vor der ersten Gebut mehr als 12 Monate gearbeitet habe, mit einem unbefristeten Vollzeitvertrag. Bekomme zur Zeit ca. 600,-€/ monatlich Elterngeld. Ich hoffe Sie verstehen meine Fragen und können mir dabei weiterhelfen. LG Vanessa

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 12:09



Antwort auf: Elterngeld und Mutterschaftsgeld fürs zweite Kind innerhalb 1 Jahres

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2009



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