Frage: Elterngeld und Mischeinkünfte

Sehr geehrte Frau Bader, Wir erwarten im August 2016 unser zweites Kind. Das erste Kind ist am 20.02.14 geboren. Da ich Einkùnfte aus selbstständiger Arbeit habe, fàllt der Bemessungszeitraum auf das Jahr 2015. In diesem Jahr bezog ich im Januar und Februar noch Elterngeld für das erste Kind und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Aufgrund des Elterngeldbezugs kann ich den Bemessungszeitraum auf 2014 verschieben, und widerrum von 2014 auf 2013 (da in 2014 auch Elterngeldbezug). In 2013 hatte ich ziemlich hohe Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ein paar wenige Euro aus selbstständiger Arbeit. 2013 ist als bemessungszeitraum der rentabelste für mich. Was mich jetzt nur sehr verunsichert ist, dass ich in 2015 eigentlich ja keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte (nur teilw. Elterngeld und selbst. Arbeit), weil ich bei meinem Arbeitgeber auf 3 Jahre Elternzeit freigestellt bin. Bekomme ich dann evtl nur Elterngeld bezogen auf die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in 2013 oder werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur BMG dazu gerechnet? Herzlichen Dank

von Anjasab am 15.03.2016, 20:17



Antwort auf: Elterngeld und Mischeinkünfte

Hallo, zuerst wird der Bemessungszeitraum ermittelt, nämlich das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr unter Ausklammerung von Elterngeld Bezug und aus diesem Zeitraum werden dann alle Einkünfte genommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2016



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