Frage: Elterngeld und Minijob

Hallo, Ich würde gerne wissen, was ich beantragen muss, wenn ich während meiner Elternzeit einen 450€ Job verrichten möchte. Elterngeldplus richtet sich dabei doch eher an Mütter, die länger als ein Jahr lang zuhause bleiben wollen? So wie ich es verstanden habe, macht es bei einem Jahr Elternzeit mehr Sinn normales Elterngeld Basis zu beantragen und zusätzlich geringfügig zu arbeiten, oder? Laut Elterngeldechner hab ich dann ca. 175€ Abzug auf das Elterngeld. Gibt es eigentlich eine Pauschale, bei der gar nichts abgezogen wird? (z.b. 300€ oder so?) Und es ist doch auch so, dass es steuerfrei ist bis 450€, oder? Und beantragen von Lebensmonat 3-12, da ich ja in den ersten Wochen Mutterschaftsgeld bekomme? Es wird auch nach Resturlaub gefragt Ich hab noch 4 Wochen. Dieser Monat kann mir aber doch nicht abgezogen werden von den 10 Elterngeldmonaten, oder? Ich nehme mal an besser wäre es, den Urlaub hinterher zu nehmen? Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld während der Elternzeit werden ja nicht mit eingerechnet? Spielt es eigentlich auch eine Rolle, wie viele Stunden ich vor der Elternzeit gearbeitet habe, weil im Antrag danach gefragt wird? Laut Vertrag hatte ich nur 20h, nur habe eigentlich immer mehr gearbeitet und Überstunden bezahlt bekommen. Es war quasi wie ein Vollzeitgehalt. Vielen Dank schon mal.

von Sheila91 am 11.10.2017, 18:57



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Hallo, wenn Sie erst nach einem Jahr arbeiten wollen, sollten Sie Basis-EG nehmen. Die 450 € sind steuerfrei und spielen danach auch keine Rolle für das EG. Den Urlaub können Sie noch nach der EZ nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2017



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Falsch. Elterngeld Plus ist genau für die Mütter/Väter welche nach dem Mutterschutz neben Elterngeld wieder arbeiten wollen. Weil, jedes Einkommen was man zum EG bekommt wird entsprechend bei diesem angerechnet. Dabei bekommt man unter dem Strich bei Elterngeld Plus mehr raus wie bei Elterngeld. Wer im zweiten Jahr erst dazu verdienen will, fährt dann besser mit Elterngeld. Weil man dann im zweiten Jahr ohne Anrechnung so viel verdienen darf wie man will. wer im zweiten Jahr Elterngeld Plus bekommt, muss dagegen auch wie im ersten Jahr jeden verdienst anrechnen lassen. Und man bekommt immer mindestens 300 € EG, bzw bei Elterngeld Plus mindestens 150 €. Urlaub erst NACH der EZ nehmen, der verfällt nicht. Frage nach dem Stundenumfang macht insofern Sinn, wie das du eben innerhalb der EZ eh bis zu 30 Std die Woche arbeiten darfst. Nur solange wie du EG oder eben EG Plus bekommst wird jeglicher !! Verdienst bei diesen angerechnet. Das so viele meinen EG Plus nehmen zu müssen wenn sie 2 Jahre oder länger daheim bleiben wollen liegt daran, das oft viele falsch informiert sind und meinen dann im zweiten Jahr nicht versichert zu sein. Das betrifft aber nur Frauen die eh keine EZ haben weil eh keinen AG. Weil zB kurz vor Geburt oder auch danach zB ein befristeter Vertrag ausläuft. Wer dagegen wie gesagt von Anfang an arbeiten will, der fährt mit EG Plus besser.

Mitglied inaktiv - 11.10.2017, 19:19



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Ok, anfangs dachte ich das eigentlich auch mit dem Elterngeldplus. Ich war nur total verwundert, dass mir der Elterngeldrechner auf der Website der zuständigen Behörde eben genau das Gegenteil gesagt hat. Bei Elterngeldplus, wurde mir nur die Hälfte des mir zustehenden Elterngeldes berechnet (wie als hätte ich es auf zwei Jahre verteilen wollen, nur dass ich nur 10 Monate eingegeben hatte ) Mit den 450€ zusammen hätte ich dann das gleiche wie ohne zusätzlich 450€ dazuverdienen. Beim Elterngeld Basis aber wurde es komischerweise richtig berechnet. Jetzt schreibt die Behörde aber auf ihrer Website, dass sie keine Rechnungen für einen vornehmen, man soll sich nach dem Elterngeldrechner richten. Total verwirrend.

von Sheila91 am 11.10.2017, 22:29



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Also folgendes kam heraus bei den Elterngeldrechnern (bei allen) Mir würde ein Basiselterngeld von 891€ zustehen. Und so war mein Plan: 1. Monat: MS-Geld 2. Monat: MS-Geld 3. Monat: Basiselterngeld 891€ ab dem 4. Monat möchte ich auf 450€-Basis arbeiten. 4.Monat ElterngeldPlus: ca. 440€ 4.Monat ElterngeldBasis 714€ So ergibt sich mir doch, dass ich bei ElterngeldPlus gar nicht arbeiten gehen brauche, da ich ja dann genau das Gleiche habe wie wenn ich Basiselterngeld bekomme und nichts arbeite :D Ich kann mir vorstellen, dass es sich lohnt für all diejenigen, die länger als 12 Monate zuhause bleiben, da man ja zu der Häfte des Basiselterngeldes dazuverdienen kann ohne große Abzüge. Aber ich möchte wirklich nur EIN JAHR Elternzeit nehmen und in dem Zeitraum geringfügig arbeiten. Oder sagen alle Elterngeldrechner das Falsche?!

von Sheila91 am 12.10.2017, 11:51



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Naja, bei Basis-EG hast du 714 € am Ende des Monats Bei EG plus, wenn man den Minijo dazu nimmt, dann eben 440+450 = 890 € Also doch etwas mehr. Da du ja scheinbar nach der EZ wieder zurück willst zu deiner TZ-Stelle, würdest du dann im zweiten Jahr EG PLus 440 + TZ-Gehalt bezahlt bekommen - sofern du nicht mehr wie 30 Std die Woche im zweiten Jahr arbeitest. Im Schnitt würdest du also doch 2 Jahre EG Plus beziehen können und mehr raus bekommen. Darfst du nicht vergessen....

Mitglied inaktiv - 12.10.2017, 17:29



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Ja gut, aber zu den 714€ kommen die 450€ ja noch monatlich hinzu. Ich weiß schon, dass es mir dann möglich wäre im zweiten Jahr zusätzlich Teilzeit zu arbeiten. Aber dennoch wäre es ja so, dass das EG dann für beide Jahre nur zur Hälfte ausgezahlt werden würde. Und viel mehr möchte ich im ersten Jahr nicht arbeiten müssen.. Seh schon den Vorteil, wenn es den Mama's egal ist, was sie dann im ersten Jahr monatlich zur Verfügung haben. Aber 890€ sind eh schon fast 500€ weniger, als ich zuvor hatte. Und Wohnraum wird ja auch nicht unbedingt günstiger wenn man dann zu viert ist 😥 Von irgendwas will man ja noch leben können.😊

von Sheila91 am 13.10.2017, 07:25



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

So oder so, ich würde weder TZ noch Minijob im ersten Jahr machen. Hätte ich auch gar nicht wirklich gekonnt. ich habe ein paar Wochen ausgeholfen wie unser etwa 6 Monate war - mal 1-2 Std die Woche. Das ging weil er gerade so weit war das ich ihn nicht dauernd tragen musste, aber auch noch nicht mobil. Mit dem Zeitpunkt wo er mobil wurde war das vorbei. Muss aber jeder selbst entscheiden. Meine persönliche Meinung ist, mit EG und Kindergeld sollte es den meisten möglich sein im ersten Jahr einigermaßen über die Runden zu kommen. Gerade wenn Kind gestillt wird und sich die Mehrkosten eben im Rahmen halten. So viel kosten die Kinder im ersten Jahr (noch) nicht. Und viel mehr Platz wegen Wohnung usw ist da in der Regel auch nicht nötig. Danach sieht es dann anders aus.

Mitglied inaktiv - 13.10.2017, 14:09



Antwort auf: Elterngeld und Minijob

Ich weiß schon wie das ist, ich hab schon einen Sohn, das erschwert die Sache aber eben auch. Unsere Wohnung war zuvor schon eigentlich zu klein (und ist zudem auch nicht unbedingt günstig) Und da es hier bei uns leider so gut wie keinen Wohnraum gibt, sind wir ein bisschen darauf angewießen, so bald wie möglich ein Angebot anzunehmen, das für uns ok wäre. Das ein Baby nicht viel kostet ist mir schon bewusst, aber man hat ja seine allgemeinen Kosten, die nicht weniger werden (sondern mehr) und mein Sohn muss auch von was leben können. Wenn einem schon knapp 500-600€ fehlen und man vielleicht noch 300-400€ mehr Miete zahlen muss, wirds dann auch mit EG+KG leider etwas knapp.. Das ist leider heutzutage Realität. Aber da ich das Ganze schon mal mitgemacht habe, weiß ich auch, dass es möglich ist, nebenher geringfügig zu arbeiten (2 x 4h) wenn man familiäre Betreuungshilfe hat. Es bedarf aber eben eines großen Organisationsaufwandes. Man kann natürlich darüber spekulieren, ob sich das lohnt für ein Plus von 270€. Aber was bleibt einem schon für eine Wahl in so einer Situation? Mir erscheint es besser, mich aufzuraffen und arbeiten zu gehen, als darüber zu jammern.

von Sheila91 am 16.10.2017, 12:20



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