Hallo Frau Bader,
eine Freundin bekommt in ca. 6 Wochen Ihr Kind. Sie wird dann natürlich Elterngeld beantragen - sie Monate 1-12, ihr Mann Monate 1-2.
Die beiden haben Einkommen aus Vermietung, welche natürlich sofort in die Kredite zur Finanzierung Ihres Zweifamilienhauses fließen.
Wie wird dieses beim Elterngeld angerechnet?
1. Wirkt sich das Einkommen aus Vermietung in den letzten 12 Monaten vor Elterngeldbezug erhöhend auf das anzurechnende Einkommen und damit aufs Elterngeld aus?
2. Wird das Einkommen aus Vermietung im Bezugszeitraum selbst beim Elterngeld angerechnet und mindert entsprechend die Höhe des Elterngeldes?
3. Wenn ja (bei 2.), spielt es dabei eine Rolle, dass diese Einnahmen direkt in die Hauskredite fließen?
4. Was gibt es sonst für Hinweise? Oder bleibt diese Art Einkommen u.U völlig außen vor?
Freundliche Grüße
Rike31
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 21:32
Antwort auf:
Elterngeld und Mieteinnahmen
Hallo,
Zu Grunde gelegt wird das errechnete durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das Sie in den maßgeblichen zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt haben. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit gehören Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bleiben unberücksichtigt.
Die Einnahmen werden aber auch nicht angerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2009
Antwort auf:
Elterngeld und Mieteinnahmen
Noch eine Frage fällt mir ein:
Falls die Mieteinnahmen in irgendeiner Form angerechnet werden - wie ist die Anrechnung bei den Elternteilen? Je 50%? Soweit ich weiß, gehört beiden zu 50% das Haus, die Einnahmen gehen auf ein gemeinsames Konto.
Vielen Dank
Rike31
Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 22:25