Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne im Rahmen der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Auch bereits während der Zeit in der ich Elterngeld beziehe. Ich werde 10 Stunde pro Woche arbeiten. Vor der Geburt meiner Tochter hatte ich Lohnsteuerklasse 4, da ich in Zukunft aber viel weniger verdienen werde, habe ich 5 und mein Mann 3. Damit verdiene ich nicht nur weniger, weil ich daheim bleibe und mein Baby betreue sondern auch weil ich die Steuerklasse gewechselt habe. Wie wird nun bei der Berechnung des Elterngelds der Effekt durch den Steuerklassenwechsel berücksichtigt? Gruß Nicki
Mitglied inaktiv - 19.01.2007, 11:32