Frage: Elterngeld und Kündigungsschutz

Hallo, Ich habe da einige Fragen (was mir teilweise auch sehr unangenehm ist zu fragen). 1. Ich habe am 1.04.09 eine neue Arbeit angefangen als Altenpflegerin. Dann habe ich erfahren das ich schwanger bin. Ich habe es meinem Arbeitgeber sofort mitgeteilt, sie war davon sehr begeistert. Ist es rechtns gewesen das sie mich weiter hat schichten arbeiten lassen? Meine Probezeit läuft im September aus, ich habe seit 2 Monaten ein beschäftigungsverbot. Kann ich nach der zu dieser zeit und nach der Probrzeit gekündigt werden? 2. Wegen dem Elterngeld. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten zusammen. ISt es geschickter wenn wir beide einen Antrag stellen oder nur ich? Auf dem Antrag steht auch nichts drauf von zusammen lebend. Lg Andrea

Mitglied inaktiv - 13.08.2009, 09:15



Antwort auf: Elterngeld und Kündigungsschutz

Hallo, 1. Ja, Sie sürfen auch in der Nachtzeit arbeiten, wenn Ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. In der Probezeit sind Sie nicht kündbar 2. Derjenige, der zu Hause bleibt, muss den Antrag stellen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2009



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