Sehr geehrte Frau Bader,
erhält man Elterngeld und Kindergeld im Ausland, wenn
(1) das Kind in D zur Welt kommt,
(2) ich ein bestehendes Arbeitsverhältnis in D habe (das allerdings aufgrund der Elternzeit ruhen würde)
jedoch (3) mein Mann beruflich im Ausland tätig ist und wir voraussichtlich während meiner Elternzeit dort wohnen würden?
Vielen Dank im Voraus. Matthilda
Mitglied inaktiv - 08.08.2009, 20:51
Antwort auf:
Elterngeld und Kindergeld im Ausland
Hallo,
das kommt darauf an, wie lange Sie im Ausland arbeiten (länger als 6 MO) u ob der AG eine deutsche Firma ist (also in D Steuern gezahlt werden)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2009
Antwort auf:
Elterngeld und Kindergeld im Ausland
Hallo Matthilda,
so wie ich das sehe, hättest Du Anspruch sowohl auf Kinder- als auch auf Elterngeld:
Kindergeld:
Voraussetzung ist lediglich, dass Du in Deutschland einen Wohnsitz hast (den würdest Du ja wahrscheinlich behalten, da Ihr ja nur vorübergehend im Ausland leben würdet), vgl. § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Für das Elterngeld gilt eigentlich das gleiche, vgl. § 1 Abs. 1 BEEG.
LG Grisham20
Mitglied inaktiv - 09.08.2009, 21:36
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Elterngeld und Kindergeld im Ausland
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Der springende Punkt ist jedoch, dass ich während des Auslandsaufenthaltes gar nicht arbeiten werde, sondern Elternzeit nehme, mein Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibt (bei einer deutschen Firma in Deutschland). Ich plane, nach Beendigung der Elternzeit wieder dort zu arbeiten.
Wie verhält es sich dann, wenn wir während der Elternzeit im Ausland leben? Habe ich Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld?
DANKE
Matthilda
Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 19:13
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Elterngeld und Kindergeld im Ausland
hallo matthilda,
trotz verbeamtung in deutschland habe ich in elternzeit kein erziehungsgeld bekommen, als wir in usa waren. hatten so gar keine chance. ich war sogar weiterhin hier krankenversichert und alles für die paar monate. war sogar bei einem anwalt, da wir alle kriterien des lebensmittelpunktes deu EIGENTLICH erfüllt hätten..... klage wäre aber so wenig aussichtslos gewesen, dass wir es gelassen haben. kann mir nicht vorstellen, dass es beim (in der regel höheren) elterngeld nun lockerer gehandhabt wird.
kindergeld war kein problem, das amt hatte mir gesagt, dass ein paar monate da bei einem so langen auszahlungszeitraum (bis 27.lj) kein thema ist. ob das der offizielle grund ist, weiß ich natürlich nicht ;-)
lg
Mitglied inaktiv - 10.08.2009, 21:17