Frage: Elterngeld und Honorartätigkeit

Liebe Frau Bader, wenn ich während des Elterngeldbezuges eine Honorartätigkeit von 2 Std. pro Woche für 20,-Euro pro Std. ausüben würde, würde mir das Honorar an das Elterngeld angerechnet? Mit freundlichem Gruß Lilian72

Mitglied inaktiv - 01.03.2009, 19:23



Antwort auf: Elterngeld und Honorartätigkeit

Hallo, ja, Sie müssen es auf jeden Fall mitteilen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2009



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