Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes.
Im Oktober 2005 bekam ich unser erstes Kind und habe 2 Jahre, also bis Oktober 2007 EU beantragt. Da mein Mann über der Einkommensgrenze lag, bekomme ich keinerlei finanzielle Unterstützung und kein Erziehungsgeld. Nun bin ich wieder schwanger und werde unser 2. Kind im Juli 2007 entbinden.
Meine Frage: Wie berechnet sich denn nun das Elterngeld in diesem Falle? Ich denke ich bekomme dann nur den Grundbetrag von 300 Euro, weil ich die letzten 12 Monate ja 0,00 Euro bekommen habe. Und der Geschwisterbonus, von dem sie geschrieben haben wäre dann auch 0,00 Euro? ( Irgendwas habe ich von mind. 75 Euro Geschwisterbonus gelesen – wäre das dann nur der Fall? ) Eigentlich ist das ja doch ein bisschen unfair. Vor dem EU habe ich nämlich recht gut verdient und nur weil mein Mann über der Einkommensgrenze liegt, bekommen wir garnix?
Mitglied inaktiv - 05.01.2007, 12:09
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Elterngeld und Geschwisterbonus
Hallo,
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2007
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Elterngeld und Geschwisterbonus
hi anna! mir geht es ähnlich wie dir und habe auch schon recheriert. liess mal mein posting oben an frau bader, dort habe ich mal gestze reingesetzt, der eigentlich aussagt, das sich die kalendermonate vor dem bezogenen elterngeld verlagern. sonst würde ich das riesig unfair finden...
Mitglied inaktiv - 05.01.2007, 14:21
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Elterngeld und Geschwisterbonus
Noch mal Hallo Frau Bader,
also wenn ich sie richtig verstanden habe beträgt die Differenz in meinem Falle 1. Kind Elterngeld ( oder damals noch Erziehungsgeld ) : 0,00 Euro und dem Elterngeld 2. Kind : 300 Euro = 150,00 Euro ????? Geschwisterbonus ?
P.S.: Danke auch an Julika, aber auf den Elterngeldrechnern im Internet rechnet er immer nur 300 Euro Elterngeld + 75 Euro Geschwisterbonus. Mein Verdienst spielt überhaupt keine Rolle. Find ich total unfair.
Mitglied inaktiv - 06.01.2007, 12:58