Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich erhalte während der Mutterschutzfrist nach der Geburt Mutterschaftsgeld. Im Anschluss an die Mutterschutzfrist möchte ich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld beantragen. Mein Mann möchte gerne die ersten beiden Lebensmonate des Kindes Elternzeit nehmen und Elterngeld beantragen. Wird das Mutterschaftsgeld irgendwo angerechnet? Oder bekommt er die ersten 2 Monate das volle Elterngeld? Ist es richtig das ich bei meinem Antrag auf Elterngeld dann erst ab dem 3 LM des Kindes und bis zum 24 LM beantrage? Vielen Dank Julia
von JLD0709 am 08.04.2013, 13:57