Hallo Frau Bader! Hat es einen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes, wenn man bei Schwangerschaftsbeginn als Landesbeamtin beurlaubt ist unter Fortzahlung der Bezüge, um in einem anderen Aufgabenbereich tätig zu sein? Das Gehalt wird ja weiterhin vom gleichen Arbeitgeber bezahlt, auch wenn man beurlaubt ist, um für einen anderen Arbeitgeber tätig zu sein. Könnte im schlimmsten Fall das Elterngeld gekürzt/gestrichen werden? Danke!
Mitglied inaktiv - 20.07.2011, 21:47