Elterngeld und Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo! Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen: im Juli erwarte ich Nachwuchs, gearbeitet habe ich bis Ende Dez 06 (musste wegen Umzug kündigen). Um möglichst viel Elterngeld zu bekommen suche ich ab sofort wieder Arbeit (wenn ich nicht gleich was finde, bekomme ich ab Jan 07 ALG 1) -- allerdings ist meine Schwangerschaft extrem beschwerlich und mit mehreren Risikofaktoren behaftet (u.a. Mehrlinge). Mein FA will mich am liebsten sofort krankschreiben. Meine Frage: bei einem totalen Beschäftigungsverbot ab sofort, würde das heißen, dass ich KEINE finanziellen Einbußen hätte (also nur das Gehalt von Juni 06 bis Dez 06 für die Elterngeldberechnung berücksichtigt wird)?? Wir sind auf das "volle" Elterngeld nämlich dringend angewiesen! Danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort!! Anna

Mitglied inaktiv - 18.12.2006, 13:04



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Hallo, ich verstehe das nicht. Sie bekommen doch ArbGeld I u haben keinen Arbeitgeber. Ein BV ist doch nur gegenüber dem AA zu erklären. Aber an der Höhe ändert sich doch dann nichts. Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2006



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot

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Mitglied inaktiv - 18.12.2006, 13:57



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot

im Moment bin ich arbeitssuchend! D.h. ich hoffe, in den nächsten Wochen einen neuen Arbeitgeber zu finden. Wie sich dann das Elterngeld berechnet, ist mir schon klar. Aber FALLS ich wegen meiner SS-Beschwerden KEINE neue Arbeit aufnehmen kann, wird für die Elterngeldberechnung dann nur der Zeitraum Jun 06 bis Dez 06 herangezogen, oder das GANZE Jahr vor der Geburt (also bis Jun 07), obwohl ich im 2. halben Jahr arbeitsunfähig war? Das hätte nämlich dramatische Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. Danke für eine Antwort! Anna

Mitglied inaktiv - 19.12.2006, 12:28



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