Sehr geehrte Frau Bader, seit letztem Juni bin ich als Therapeutin in einer Rehabilitation Klinik angestellt (10 Monate), zuvor habe ich dort ein halbes Jahr mein Anerkennunspraktikum absolviert (entgeltlich 250€, Rest Bafög). Seit letzten Juni also verdiene ich 'ganz normal' mein Gehalt. Nun möchte meine Gynäkologin mir eigentlich gern ins Beschäftigungsverbot ausstellen, da mir die körperliche Arbeit nicht gut tut. Ich bin im 3. Monat schwanger. Mein Vertrag gilt noch befristet bis zum 31.12.15 Meine Frage - wenn ich in den nächsten Tagen in BV gehen sollte, wird die Lohnfortzahlung durch die KK dann auf das Elterngeld angerechnet? Falle ich dann auf den Mindestsatz von €300 monatlich zurück? Oder zählt das als normales Gehalt weiter ? Oder: Da ich erst 10 Monate voll arbeite, werden dann 2 Monate als 0€ berechnet? Ich bin etwas verunsichert und wäre für schnelles Feedback dankbar! Mit freundlichen Grüßen Talia
von Talia 85 am 16.04.2015, 19:06