Elterngeld und Beschäftigungsverbot Anrechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Beschäftigungsverbot Anrechnung

Sehr geehrte Frau Bader, seit letztem Juni bin ich als Therapeutin in einer Rehabilitation Klinik angestellt (10 Monate), zuvor habe ich dort ein halbes Jahr mein Anerkennunspraktikum absolviert (entgeltlich 250€, Rest Bafög). Seit letzten Juni also verdiene ich 'ganz normal' mein Gehalt. Nun möchte meine Gynäkologin mir eigentlich gern ins Beschäftigungsverbot ausstellen, da mir die körperliche Arbeit nicht gut tut. Ich bin im 3. Monat schwanger. Mein Vertrag gilt noch befristet bis zum 31.12.15 Meine Frage - wenn ich in den nächsten Tagen in BV gehen sollte, wird die Lohnfortzahlung durch die KK dann auf das Elterngeld angerechnet? Falle ich dann auf den Mindestsatz von €300 monatlich zurück? Oder zählt das als normales Gehalt weiter ? Oder: Da ich erst 10 Monate voll arbeite, werden dann 2 Monate als 0€ berechnet? Ich bin etwas verunsichert und wäre für schnelles Feedback dankbar! Mit freundlichen Grüßen Talia

von Talia 85 am 16.04.2015, 19:06



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot Anrechnung

Hallo, wieso die KK? Der AG zahlt den Lohn ganz normal weiter. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2015



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot Anrechnung

Hallo, im BV bekommst du ganz normal dein gehalt weiter.... lg

von Pippilotta211 am 17.04.2015, 17:51



Antwort auf: Elterngeld und Beschäftigungsverbot Anrechnung

Nicht die KK zahlt im BV den Lohn weiter sondern der AG zahlt diesen ganz normal weiter (auch mit Lohnabrechnungen) und der AG kann sich das Geld über die Umlage U2 von der KK wieder holen. Von daher ist ein BV wie als wenn Du in der Zeit gearbeitet hättest! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.04.2015, 10:38



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