Frage: Elterngeld und Alg2

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an sie, eine Bekannte von mir erhält Alg 2 und ist nun in Elternzeit und erhält 300€ Elterngeld. Sie war zuvor auf 450€ Basis angestellt. Nun meinte das Jobcenter, dass ihr das komplette Elterngeld angerechnet wird und sie somit nicht mehr und nicht weniger hat. Allerdings habe ich schon oft gehört, dass dies nicht so ist, wenn man davor beschäftigt war. Wie ist denn nun die Regelung ? Darf das komplette Elterngeld angerechnet werden ? Oder besteht hier auch der Anspruch auf einen Freibetrag ? Vielen Dank in voraus. Liebe Grüße

von JungeMamix3 am 13.10.2019, 13:58



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Hallo, bei Aufstockern (alles mit eigenem Lohn) wird es nicht angerechnet in Höhe des Lohnes. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2019



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Wenn sie aktuell ALG2 bezieht, wird das EG angerechnet.

von cube am 13.10.2019, 17:52



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Bei selbst erarbeitetes Elterngeld, also sogenannte Aufstocker, gibt es einen Freibetrag. Also Widerspruch einlegen und dagegen vorgehen. Sie sollte also den Bescheid mal genau prüfen lassen von jemanden der sich da wirklich gut auskennt. Schau mal hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/elterngeld-hartz-4/

von Felica am 13.10.2019, 18:11



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Genau das von Felica habe ich auch online gefunden.. Aufstocker haben einen Freibetrag zur Anrechnung des EG. Also Widerspruch einlegen durch jmd der richtig in diesem Bereich Ahnung hat

Mitglied inaktiv - 13.10.2019, 20:43



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Wenn es nur 300€ EG sind, dann keine 12 Monate vor Geburt.

von Sternenschnuppe am 13.10.2019, 22:13



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Wie kommst du drauf? 450 € Basis bedeutet doch nicht das es auch 450 € waren. Zudem ist das auch ohne Belang für das ALG2.

von Felica am 13.10.2019, 23:10



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Das ist schon von Belang, da sich der Freibetrag entsprechend reduziert. Vielleicht wird die Frage ja noch beantwortet.

von Sternenschnuppe am 14.10.2019, 08:01



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Quelle Hartz4.org "Übt ein Hartz-4-Empfänger vor der Geburt des Kindes einen Minijob aus, so wird das dadurch erzielte Einkommen, wie weiter oben bereits erwähnt, bei der Festsetzung der Höhe des Elterngeldes berücksichtigt. Wenn eine Person also z. B. vor der Geburt ihres Kindes im Schnitt 200 Euro netto pro Monat durch einen Minijob verdient hat, wird dieser Betrag beim Erhalt von Elterngeld nicht auf Hartz 4 angerechnet. Die 200 Euro zählen beim Bezug von Elterngeld bei Hartz 4 als Freibetrag. Der Betroffene erhält diese also zusätzlich zum ALG 2. Aufstocker können jedoch, unabhängig von ihrem früheren Einkommen, höchstens 300 Euro Elterngeldfreibetrag erhalten."

Mitglied inaktiv - 14.10.2019, 08:05



Antwort auf: Elterngeld und Alg2

Hallo Danke erstmal für eure Antworten. Sie hat vor der Geburt 12 Monate gearbeitet und monatlich immer unterschiedlich viel verdient. Im Durchschnitt waren es ca. 415€ Liebe Grüße

von JungeMamix3 am 14.10.2019, 10:02



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