Guten Tag Frau Bader!
Ich weiß, dass grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 300€ des Elterngeldes anrechnungsfrei ist. Ich habe aber mein Elterngeld auf zwei Jahre geteilt und mein Mann hat auch zwei Monate Elterngeld bekommen. Unsere Familie bekommt noch ALG 2.
Stimm es, dass in meinem Fall nur ein Betrag in Höhe von 150€ des Elterngeldes anrechnungsfrei ist. Und bei menem Mann die ganze Summe des Elterngeldes angerechnet wird, weil die 150,- schon bei mir anrechnungsfrei sind? Gibt es §§ dafür?
Vielen Dank im Voraus
mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 17:35
Antwort auf:
Elterngeld und ALG 2
Hallo,
Elterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie dem
Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder
dem Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt, soweit
es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Der
Mindestbetrag von 300 Euro ist also bei der Einkommensermittlung
nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten
Berechtigte neben einkommensabhängigen Sozialleistungen
zusätzlich 300 Euro Elterngeld.
In Fällen, in denen Anspruchsberechtigte halbes Elterngeld
für die doppelte Dauer beziehen, halbieren sich bei der
Einkommensermittlung die nicht zu berücksichtigenden
Beträge. Sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen
gezahlt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.02.2010