Frage: Elterngeld und ALG 2

Guten Tag Frau Bader! Ich weiß, dass grundsätzlich ein Betrag in Höhe von 300€ des Elterngeldes anrechnungsfrei ist. Ich habe aber mein Elterngeld auf zwei Jahre geteilt und mein Mann hat auch zwei Monate Elterngeld bekommen. Unsere Familie bekommt noch ALG 2. Stimm es, dass in meinem Fall nur ein Betrag in Höhe von 150€ des Elterngeldes anrechnungsfrei ist. Und bei menem Mann die ganze Summe des Elterngeldes angerechnet wird, weil die 150,- schon bei mir anrechnungsfrei sind? Gibt es §§ dafür? Vielen Dank im Voraus mit freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 17:35



Antwort auf: Elterngeld und ALG 2

Hallo, Elterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist also bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten Berechtigte neben einkommensabhängigen Sozialleistungen zusätzlich 300 Euro Elterngeld. In Fällen, in denen Anspruchsberechtigte halbes Elterngeld für die doppelte Dauer beziehen, halbieren sich bei der Einkommensermittlung die nicht zu berücksichtigenden Beträge. Sie werden also zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.02.2010



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