Hallo Frau Bader, in wenigen Tagen erwarten wir unser erstes Baby. Vor dem Mutterschutz habe ich Vollzeit gearbeitet und hatte einen 400 Euro Job. Nach der Geburt und dem Mutterschutz möchte ich in den 400 Euro Job wieder ausüben. Es ist ein Heimarbeiterjob. Muss ich den 400 Euro Job beim Antrag auf Elterngeld angeben und wird er dann beim Elterngeld naher angerechnet ?? Ich habe ich auch nicht immer volle 400 Euro manchmal sind es auch nur 200 Euro oder 300 Euro. Muss ich das der Elterngeldstelle künftig mitteilen oder wird einfach ein Durchschnitt der letzten zwölf Monate genommen ?? Vielen Dank und liebe Grüße Sarah
Mitglied inaktiv - 19.04.2010, 10:27