Hallo Frau Bader,
im Herbst 2006 kam unsere Tochter zur Welt.
Ich habe aus finanziellen Gründen keine Erziehungszeit in Anspruch genommen sondern 8 Wochen nach der Geburt wieder gearbeitet, allerdings meine Wochenstunden von 38,5 auf 28 reduziert.
Im Juli kommt nun unser Baby Nr. 2 zur Welt und meine Frage ist, wenn ich keine Elternzeit in Anspruch nehme und 8 Wochen nach der Geburt weiterhin 28 Std/Woche arbeite, erhalte ich dann auch die 300 € Elterngeld und den Geschwisterbonus oder bekomme ich nichts?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Antwort und Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 13.01.2008, 15:10
Antwort auf:
Elterngeld trotz Teilzeitarbeit
Hallo,
Sie können in EZ gehen und dann EG beantragen. Bringt Ihnen aber nichts, wenn Sie genauso viel verdienen. Man bekommt ja vom wegfallenden Lohn 67 %.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2008
Antwort auf:
Elterngeld trotz Teilzeitarbeit
Hallo,
wenn Du keine Elternzeit machst, bekommst Du eigentlich auch kein Elterngeld. Aber Du kannst doch Elternzeit machen und trotzdem die 28 Stunden arbeiten. Bis 30 Stunden darf man ja. Dann bekommst Du eigentlich die 300 Euro + Geschwisterbonus.
LG Sibs1
Mitglied inaktiv - 14.01.2008, 10:40
Antwort auf:
Elterngeld trotz Teilzeitarbeit
Hallo,
ich überlege gerade...wenn Sie unter 30 Std. arbeiten, bekommen Sie den Sockelbetrag.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2008